Bürokratie, um Unternehmen zu quälen? Oder steckt mehr dahinter? Immer noch scheint es Unsicherheiten im Zusammenhang mit diesem Thema zu geben.
Der Zweck der REACH- und RoHS-Bescheinigung ist es, die Konformität eines Produkts mit den rechtlichen Anforderungen der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) und der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU, zuletzt geändert durch 2015/863) nachzuweisen. Diese Bescheinigungen helfen dabei, sicherzustellen, dass Produkte keine gefährlichen Stoffe enthalten und somit den Gesundheits- und Umweltschutz-Standards der Europäischen Union entsprechen.
REACH
Sicherstellung der sicheren Verwendung von Chemikalien:
REACH stellt sicher, dass chemische Stoffe, die in Produkten verwendet werden, keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Die REACH-Verordnung verlangt von Unternehmen, dass sie gefährliche Stoffe in Produkten identifizieren und die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) melden.
Transparenz in der Lieferkette:
Durch die REACH-Bescheinigung wird der Kunde darüber informiert, ob gefährliche Chemikalien im Produkt vorhanden sind. Unternehmen müssen auf Anfrage von Kunden oder Aufsichtsbehörden Informationen zu den enthaltenen Stoffen bereitstellen, wenn diese mehr als 0,1 % eines besonders besorgniserregenden Stoffes (SVHC) enthalten.
Einhaltung von Regulierungen:
REACH verpflichtet Unternehmen, gefährliche Stoffe zu registrieren und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Die Bescheinigung stellt sicher, dass ein Produkt keine gefährlichen Substanzen über den erlaubten Grenzwerten enthält.
RoHs
Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektronikprodukten:
Die RoHS-Richtlinie regelt die Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist es, die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, indem schädliche Stoffe wie Blei, Quecksilber, Kadmium und bromierte Flammschutzmittel aus Elektronikprodukten eliminiert werden.
Förderung der Kreislaufwirtschaft:
Die RoHS-Bescheinigung zeigt, dass das Produkt die festgelegten Grenzwerte für gefährliche Stoffe einhält, was die Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit von Elektronikprodukten fördert.
Zugang zum europäischen Markt:
Um elektronische Produkte in der EU zu verkaufen, müssen diese RoHS-konform sein. Ohne eine RoHS-Bescheinigung könnte ein Produkt vom Markt genommen werden, da es die geltenden Umwelt- und Sicherheitsvorgaben nicht erfüllt.
Wer ist zur Erstellung verpflichtet?
Eine RoHS- und REACH-Bescheinigung muss in der Regel vom Hersteller, Importeur oder Lieferanten eines Produkts erstellt werden. Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass das Produkt den Vorschriften der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) und der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) entspricht.
Hersteller in der EU: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte RoHS- und REACH-konform sind.
Importeure: Wenn Produkte aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, müssen Importeure die Konformität nachweisen können. Händler: Auch Händler sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produkte, die sie verkaufen, konform sind (basierend auf den Angaben des Herstellers oder Importeurs).
SVHC
SVHC (Substances of Very High Concern) sind besonders besorgniserregende Stoffe, die im Rahmen der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) identifiziert werden. Diese Stoffe können potenziell schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben.
Ein Stoff wird als SVHC eingestuft, wenn er eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweist:
- Krebserregend (CMR – Kategorie 1A oder 1B) Kann Krebs verursachen.
- Erbgutverändernd (mutagen, CMR – Kategorie 1A oder 1B) Kann genetische Schäden hervorrufen.
- Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch, CMR – Kategorie 1A oder 1B) Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder dem ungeborenen Kind schaden.
- Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT) Bleiben lange in der Umwelt und reichern sich in Organismen an.
- Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe (vPvB) Ähnlich wie PBT, aber noch schwerer abbaubar.
- Andere besorgniserregende Eigenschaften Z. B. hormonelle Wirkung (endokrine Disruptoren) oder andere umwelt- oder gesundheitsschädliche Eigenschaften.
Beispiele für SVHC Stoffe:
- Blei (Pb) – in Loten für Elektronik
- Bisphenol A (BPA) – in Kunststoffen
- DEHP, DBP, BBP – Weichmacher in Kunststoffen
- Chrom(VI)-Verbindungen – in Korrosionsschutzbeschichtungen
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (mit Änderung 2015/863) begrenzt den Bleigehalt in homogenen Werkstoffen auf 0,1 Gewichtsprozent (0,1 % = 1000 ppm).
Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Anwendungen, beispielsweise sind Bleihaltige Lote in Servern, Netzwerkinfrastrukturen und speziellen Industrieanlagen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Auch sind Bleihaltige Hochtemperaturlote (≥ 85 % Blei) weiterhin erlaubt.
Bleifreie Lote (< 0,1 % Pb) sind gemäß RoHS und REACH unproblematisch.
Bleihaltige Lote (über 0,1 %, aber unter einer RoHS-Ausnahme) dürfen verwendet werden, erfordern aber eine Konformitätsbewertung.
Lote mit mehr als 0,1 % Blei müssen in der Lieferkette gemeldet werden (REACH-Artikel 33).
Typische SVHC Stoffe in Kabeln:
Weichmacher (Phthalate) in Isolierungen und Ummantelungen
DEHP (Di(2-ethylhexyl)phthalat)
DBP (Dibutylphthalat)
BBP (Benzylbutylphthalat)
DIBP (Diisobutylphthalat)
🔹 Diese Stoffe werden in PVC-Kabelisolierungen verwendet, um das Material flexibel zu machen.
🔹 Grenzwert: 0,1 % (w/w) gemäß REACH und RoHS (EU 2015/863).
Blei (Pb) in Kabelmänteln oder Abschirmungen
Verwendung: PVC-Kabelummantelungen, Lötverbindungen in Abschirmungen
🔹 SVHC & RoHS-Beschränkung: 0,1 % (1000 ppm), in bestimmten Anwendungen noch erlaubt.
Bromierte Flammschutzmittel (BFRs) in Kabelisolierungen
PBDEs (Polybromierte Diphenylether)
PBBs (Polybromierte Biphenyle)
🔹 Diese Stoffe wurden früher als Flammschutzmittel in Kunststoffummantelungen eingesetzt, sind aber heute weitgehend verboten.
Chrom(VI)-Verbindungen in Metallteilen (z. B. Steckverbindungen, Abschirmungen)
Verwendung: Korrosionsschutz
🔹 Beschränkt nach RoHS und REACH
Organozinnverbindungen in Kabelbeschichtungen
Verwendung: Stabilisierung von PVC
🔹 Verboten oder stark eingeschränkt nach RoHS und REACH
Flammschutzmittel
Manche Polyamid-Kunststoffe enthalten bromierte Flammschutzmittel (z. B. PBDEs oder PBBs), die auf der SVHC-Liste stehen.
Alternativen: Halogenfreie Flammschutzmittel sind in der Regel SVHC-frei.
Weichmacher und Stabilisatoren
Falls Phthalate (z. B. DEHP, DBP, BBP, DIBP) zugesetzt wurden, kann das Produkt SVHC-pflichtig sein.
Meistens betrifft das aber eher PVC als Polyamid.
Farbpigmente mit Schwermetallen
Falls das Material mit bleihaltigen Farbstoffen oder Cadmiumverbindungen eingefärbt wurde, könnten SVHC-Beschränkungen gelten.
Moderne Farbpigmente sind aber meist schwermetallfrei.
Bedeutung für das Unternehmen
- Produkte, die mehr als 0,1 % (w/w) eines SVHC-Stoffs enthalten, müssen in der Lieferkette offengelegt werden.
- Unternehmen müssen betroffene Kunden informieren und ggf. sicherstellen, dass die Stoffe sicher verwendet werden.
- Es kann zu Beschränkungen oder Zulassungspflichten für SVHC-Stoffe kommen.
Haben Sie bereits jemanden mit der Aktualisierung der verwendeten Halbzeuge betraut? Ist jemand verantwortlich die Stücklisten auf SVHC gelistete Stoffe zu untersuchen und die Technik zu informieren, falls solche Stoffe im Einsatz sind? Erst wenn man die Stoffe der SVHC kennt, kann man sie ersetzen. In der Regel gelingt das immer.
Ein schönes Beispiel sind Bronzelager, die durchaus noch im Gebrauch sind. Den Legierungen für Bronzelager wurde recht viel Blei hinzugefügt, um die guten Gleiteigenschaften zu erreichen. Mittlerweile können sie durch umweltfreundlichere Stoffe ersetzt werden.
Gerne unterstütze ich Sie bei diesem Thema. Sprechen Sie mich an.


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