AGB – Allgemeine Geschäftsbdeingungen von TK E-Serv
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen TKE-Serv und dem Auftraggeber über Gutachterleistungen, technische Bewertungen, Beratungsleistungen sowie Engineering- und Projektmanagementleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots von TKE-Serv zustande.
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich das Angebot, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ausdrücklich einbezogene Unterlagen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen in Form von Gutachten, technischen Bewertungen, Analysen, Beratungs- und Ingenieurleistungen.
Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Erreichen technischer Kennwerte, Genehmigungen oder wirtschaftlicher Ergebnisse, wird nicht geschuldet.
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Grundlagen der Leistungserbringung
Die Leistungen erfolgen auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sowie der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten technischen Regeln.
TKE-Serv ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
Er hat Zugang zu Anlagen, Systemen und relevanten Daten zu gewährleisten.
Unterlassene oder fehlerhafte Mitwirkung geht nicht zu Lasten von TKE-Serv und führt zu einer angemessenen Anpassung von Vergütung und Leistungszeit.
§ 6 Dokumentation und Beweisgrundlage
Maßgeblich für die Beurteilung von Sachverhalten sind ausschließlich die im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegenden und dokumentierten Informationen.
Nachträglich bekanntwerdende oder geänderte Umstände bleiben unberücksichtigt, sofern keine ergänzende Beauftragung erfolgt.
TKE-Serv ist nicht verpflichtet, laufende Aktualisierungen oder nachträgliche Anpassungen vorzunehmen.
§ 7 Einsatz Dritter und Messungen
TKE-Serv ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einzusetzen.
Sofern zur fachgerechten Bewertung Messungen, Prüfungen oder Untersuchungen durch externe Sachverständige erforderlich sind, erfolgt deren Beauftragung ausschließlich nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Die hierfür entstehenden Kosten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung.
§ 8 Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis oder gemäß Angebot.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
TKE-Serv ist berechtigt, Abschlags- und Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist TKE-Serv berechtigt, die Leistung auszusetzen.
Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Leistungszeit
Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, zusätzlicher Anforderungen oder externer Einflüsse verlängern die Leistungszeit angemessen.
§ 11 Verwendung und Weitergabe von Gutachten
Gutachten und Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung in anderen Zusammenhängen bedarf der schriftlichen Zustimmung von TKE-Serv.
Die Verwendung in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Ausarbeitung beauftragt wurde.
§ 12 Abnahme und Abnahmefiktion
Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage des Arbeitsergebnisses wesentliche Mängel schriftlich rügt.
Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 13 Haftung
TKE-Serv haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TKE-Serv nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 14 Verjährung
Ansprüche gegen TKE-Serv verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig.
§ 15 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle Urheberrechte verbleiben bei TKE-Serv.
Der Auftraggeber erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
§ 16 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.
§ 17 Kündigung
Der Vertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
Im Falle der Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz von TKE-Serv, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§ 19 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
